MYBA MOA Struktur: Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Kauf einer Yacht
Beim Kauf einer Yacht in Europa oder über einen internationalen Makler muss das MYBA-Memorandum of Agreement (MOA) ist der am häufigsten verwendete Rahmen für die Formalisierung des Verkaufs. Erstellt von der Verband der Yacht Makler im MittelmeerraumDieser rechtlich anerkannte Vertrag begleitet sowohl den Käufer als auch den Verkäufer durch jeden Schritt der Yachttransaktion, von der Unterzeichnung über die Probefahrt bis zur endgültigen Übergabe.
Hier finden Sie eine Aufschlüsselung, wie die MYBA MOA funktioniert und was Sie in jeder Phase erwartet:
SCHRITT 1: ABSCHLUSS DES GESCHÄFTS – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
Die ersten beiden Seiten des MYBA MOA werden für jede Transaktion individuell angepasst und enthalten:
- Yacht Spezifikationen und technische Details
- Informationen für Käufer und Verkäufer
- Beteiligte Makler (Einzel- oder Doppelvertretung)
- Die Interessenvertreter (in der Regel der Makler, Anwalt oder Treuhänder des Käufers)
- Wichtige Meilensteine: Datum der Unterzeichnung, Datum der Umfrage, Datum der Fertigstellung
- Klausel 13 – Besondere Bedingungen, oft erweitert in Nachtrag Eins, mit Einzelheiten:
- Erforderliche Dokumentation
- Rechtliche oder finanzielle Änderungen
- Länderspezifische Anforderungen

SCHRITT 2: UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS & ZAHLUNG DER KAUTION
Sobald das MOA und das Addendum One fertiggestellt sind, unterzeichnen alle Parteien. Der Käufer überträgt dann eine 10% Anzahlung innerhalb von vier Bankarbeitstagen auf das Treuhandkonto des Interessenten. Dies sichert die Yacht und zeigt, dass Sie beabsichtigen, fortzufahren.
SCHRITT 3: PROBEFAHRT UND ZUSTANDSBESICHTIGUNG
PROBEFAHRT AUF SEE (KLAUSEL 27)
- Organisiert und bezahlt durch den Verkäufer
- Dauert in der Regel bis zu 4 Stunden
- Besatzung und Treibstoff inklusive
- Der Käufer kann die Yacht aus beliebigen Gründen ablehnen innerhalb von 24 Stunden
ZUSTANDSERFASSUNG (KLAUSEL 28)
- Durchgeführt von einem zertifizierten Schiffssachverständigen der Wahl des Käufers
- Kann beinhalten Abschleppen (auf Kosten des Käufers)
- Deckt technische Systeme, strukturelle Integrität und Seetüchtigkeit ab
- Defekt definiert als ein Problem, das die Sicherheit oder den Kernbetrieb beeinträchtigt

SCHRITT 4: LÖSUNG DER UMFRAGEERGEBNISSE
Die Ergebnisse der Umfrage sind gruppiert in:
- Sicherheitskritische Fragen
- Wichtige, aber nicht dringende Fragen
- Kleinere oder kosmetische Artikel
Die ersten beiden Kategorien werden als Mängel unter dem MYBA MOA.
Der Verkäufer kann entweder:
- Reparieren die Mängel vor dem Abschluss
- Oder bieten Sie einen Preisnachlass an, damit der Käufer sie später ansprechen kann.
SCHRITT 5: ANNAHMESCHREIBEN
Sobald die Reparaturen durchgeführt oder ein Preisnachlass akzeptiert wurde, unterzeichnet der Käufer eine formelle Annahmeerklärung. Dieser Schritt bringt den Prozess zur endgültigen Dokumentation und zum Abschluss.

SCHRITT 6: ABSCHLUSS & ÜBERGABE
Zum vereinbarten Fertigstellungstermintreffen sich die Vertreter an Bord. Das Folgende findet statt:
- Die Abschlusszahlung (90%) wird überwiesen
- Der Käufer erhält Schlüssel, Handbücher und Originaldokumente
- Protokoll über Lieferung und Annahme (PDA) wird unterzeichnet
- Der Verkäufer stellt den Kaufvertragund überträgt das vollständige Eigentum (64/64 Anteile) auf den Käufer
Ab diesem Zeitpunkt gehört die Jacht offiziell dem Käufer.
SCHRITT 7: LIEFERUNG (IM HAFEN ODER IN INTERNATIONALEN GEWÄSSERN)
Die Lieferung hängt ab von MwSt.-Status:
- Wenn MwSt. bezahlt oder kommerziell registriert, kann die Lieferung im Hafen erfolgen
- Wenn die Mehrwertsteuer nicht bezahlt ist und der Käufer ist ein Nicht-EU-Steuerinländermuss die Lieferung in internationalen Gewässern (12 NM vor der Küste)
Zur Dokumentation der Offshore-Lieferung:
- Die PDA wird auf See unterzeichnet
- A Foto des Kartenplotters mit den Koordinaten wird aufgenommen
- A Lokalzeitung mit dem Datum wird an Bord fotografiert
Die Yacht darf dann wieder in EU-Gewässer einreisen unter Vorübergehende Einfuhr (TI).
ABSCHLIESSENDE GEDANKEN
Die MYBA MOA-Struktur bietet einen transparenten, professionell regulierten Rahmen für den Kauf von Yachten. Mit klaren Verfahren für Besichtigungen, Preisnachverhandlungen und Lieferung schützt es Käufer und sorgt gleichzeitig für effiziente Transaktionen. Bei breezeYachting.swiss führen wir Sie durch jedes Detail und stellen sicher, dass jeder Schritt korrekt, rechtlich einwandfrei und in Ihrem besten Interesse durchgeführt wird.
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FAQ
Das MYBA Memorandum of Agreement deckt alle Phasen einer Gebrauchtyacht-Transaktion ab: die Höhe der Kaution und die Treuhandvereinbarungen, das Verfahren und die Bedingungen für die Besichtigung und die Probefahrt, die Verfahren für die Annahme oder Ablehnung des Schiffes, die Abschlussbedingungen, die Bestimmungen über höhere Gewalt (Klausel 26) und die Kündigungsrechte des Käufers (Klausel 27).
Klausel 26 des MYBA MOA ist die Bestimmung über höhere Gewalt. Sie umreißt die Bedingungen, unter denen das Abkommen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen oder andere außergewöhnliche Umstände, die den geplanten Ablauf der Transaktion verhindern, ausgesetzt oder gekündigt werden kann.
Klausel 27 legt die Kündigungsrechte des Käufers fest. Wenn bei der Besichtigung oder Probefahrt Mängel festgestellt werden, die der Käufer und der Verkäufer nicht auf dem Verhandlungsweg beheben können, ermöglicht Klausel 27 dem Käufer, von der Transaktion zurückzutreten und seine Anzahlung in voller Höhe zurückzuerhalten, vorausgesetzt, das Verfahren wurde korrekt eingehalten.
Die Probefahrt ist ein praktischer Test der Leistung der Yacht auf See, der nach der Besichtigung durchgeführt wird. Sie ermöglicht es dem Käufer, sich zu vergewissern, dass das Schiff so funktioniert, wie es dargestellt wurde, und den Antrieb, die Steuerung, die Navigationssysteme und die Maschinen an Bord zu beurteilen. Wenn bei der Probefahrt erhebliche Mängel festgestellt werden, können die Vertragsbedingungen neu verhandelt werden.
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