Closing & Handover: How a Yacht Sale Is Completed
19/19 – Eine Yacht verkaufen
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Abschluss und Übergabe: Wie der Verkauf einer Yacht abgeschlossen wird

 

Sobald alle Verkaufsbedingungen erfüllt sind, geht der Verkauf der Yacht in seine letzte Phase über, den Abschluss und die Übergabe. Dies ist der Punkt, an dem das Eigentum, der Besitz und die finanzielle Verantwortung offiziell vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Im Rahmen eines MYBA Memorandum of Agreement (MOA) folgt der Prozess einer klaren und standardisierten Struktur, um sicherzustellen, dass beide Parteien vollständig geschützt sind.

 

1. TREFFEN AN BORD AM TAG DER FERTIGSTELLUNG

Am vereinbarten Fertigstellungstermin treffen sich Vertreter des Käufers und des Verkäufers an Bord der Yacht, in der Regel am vereinbarten Lieferort, der je nach Mehrwertsteuerstatus ein EU-Hafen oder ein internationales Gewässer sein kann.

Der Vertreter des Verkäufers stellt die vollständigen Abschlussdokumente zur Verfügung, während der Vertreter des Käufers diese sorgfältig überprüft, um zu bestätigen, dass sie korrekt sind:

  • In guter Ordnung
  • Konform mit den vertraglichen Anforderungen
  • Korrekt ausgefertigt (unterzeichnet, notariell beglaubigt und apostilliert, falls erforderlich)

Erst wenn beide Parteien sich einig sind, dass die Unterlagen zufriedenstellend sind, kann der finanzielle Abschluss erfolgen.

 

2. ÜBERWEISUNG UND ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG

 

Wenn die Dokumente genehmigt sind, weist der Käufer den Makler (auch Stakeholder genannt) an, die Anzahlung an den Verkäufer freizugeben und überweist gleichzeitig die restlichen Kaufgelder direkt auf das angegebene Konto des Verkäufers.

Beide Seiten tauschen Zahlungsnachweise aus, wie z.B. SWIFT-Bestätigungen oder Quittungen. Allerdings ist der Verkauf nicht als vollständig angesehen bis die Bank des Verkäufers bestätigt, dass der Betrag vollständig überwiesen wurde. Ein Überweisungsnachweis allein reicht nicht aus. Bevor das Geld den Besitzer wechselt, muss es verifiziert werden.

 

Der Verkauf der Yacht gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bank des Verkäufers bestätigt, dass der Betrag vollständig überwiesen wurde.

3. VERWAHRUNG UND FREIGABE DES KAUFVERTRAGS

 

Die Kaufvertrag ist das wichtigste rechtliche Dokument, mit dem das Eigentum an der Yacht übertragen wird. Bis der Verkäufer den Erhalt der vollständigen Zahlung bestätigt, bewahrt der Vertreter des Verkäufers die Original-Kaufbelege in seinem Gewahrsam auf.

Sobald die Zahlung bestätigt ist, autorisiert der Verkäufer die Freigabe der Original-Kaufverträge an den Vertreter des Käufers. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Eigentumsübergang erst erfolgt, wenn die Gelder vollständig gesichert sind, so dass die Interessen beider Parteien geschützt sind.

 

4. UNTERZEICHNUNG DES ÜBERGABE- UND ABNAHMEPROTOKOLLS (PDA)


Parallel zum finanziellen Abschluss unterzeichnen beide Parteien das
Protokoll über Lieferung und Abnahme (PDA), das Dokument, das die physische Übergabe der Yacht bestätigt.

Der PDA kann signiert werden:

  • In einem EU-Hafenwenn die Yacht mit MwSt. bezahlt ist
  • In internationalen Gewässernwenn die Yacht nicht mehrwertsteuerpflichtig ist oder eine vorübergehende Zulassung hat

Bei einer Unterzeichnung im Ausland muss der Verkäufer außerdem vor der Abreise ein formelles Zollausfuhrverfahren abschließen, um sicherzustellen, dass die Transaktion den EU-Zollvorschriften entspricht.

Unterzeichnung des Liefer- und Abnahmeprotokolls (PDA)

5. ZUSTELLUNG DER ENDGÜLTIGEN DOKUMENTE UND REGISTRIERUNG


Sobald der PDA unterschrieben ist und das Geld überwiesen wurde:

  • Der Käufer erhält das Original des Kaufvertrags, den unterzeichneten PDA und das vollständige Abschlusspaket.
  • Die Yacht ist nun rechtmäßig verkauft, und der Käufer kann die Registrierung unter der Flagge des neuen Eigentümers vornehmen.

Zu diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer keine weiteren rechtlichen Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Schiff.

 

6. VERSICHERUNG UND VORÜBERGEHENDE REGISTRIERUNG


Vor dem Tag der Fertigstellung muss der Käufer sicherstellen:

  • Eine aktive Versicherungspolice ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe vorhanden
  • Ein vorläufiges Registerzertifikat oder eine Flaggengenehmigung wird sichergestellt

Eine Yacht kann nicht unversichert oder unregistriert bleiben. Beides ist obligatorisch, sobald die Eigentumsübertragung in Kraft tritt, insbesondere wenn das Schiff auf der Durchreise ist oder sich außerhalb der Hafengrenzen befindet.

 

YACHT SALE: Aushändigung der endgültigen Dokumente und Registrierung

7. RÜCKKEHR IN EU-GEWÄSSER NACH OFFSHORE-SPERRUNG

 

Wenn der Verkauf in internationalen Gewässern abgeschlossen wird und der Käufer beabsichtigt, die Yacht in EU-Gewässer zurückzubringen, muss er ein Zolleinfuhrverfahren unter seinem eigenen Namen und seiner eigenen Flagge durchführen.

An diesem Punkt muss der Käufer entscheiden, ob er die Yacht als mit MwSt. bezahlt oder im Rahmen der Vorläufige Zulassung einführt, je nach Verwendungszweck und Flaggenregistrierung.

 

 

ABSCHLIESSENDE GEDANKEN

Der Abschluss des Yachtverkaufs ist ein koordiniertes Unterfangen, an dem der Käufer, der Verkäufer, der Makler und oft auch Seeanwälte oder Flaggenagenten beteiligt sind. Im Rahmen des MYBA stellt jeder Schritt, von der Dokumentenprüfung bis zur Unterzeichnung des Übergabe- und Abnahmeprotokolls, sicher, dass die Eigentumsübertragung sicher, transparent und in Übereinstimmung mit internationalen maritimen Standards erfolgt.

Bei einer erfolgreichen Übergabe geht es nicht nur um die Unterzeichnung von Papieren, sondern auch darum, dass der rechtliche, finanzielle und operative Übergang der Yacht für beide Seiten reibungslos und vollständig geschützt verläuft.

FAQ

Wie funktioniert der Abschluss eines Yachtverkaufs?

Der Abschluss eines Yachtverkaufs beinhaltet die Koordinierung des gleichzeitigen Austauschs der Kaufgelder und der Abschlussdokumente. Der Käufer überweist den Restbetrag des Kaufpreises auf das vom Verkäufer benannte Konto (oder Treuhandkonto), während der Verkäufer alle erforderlichen Registrierungs- und Rechtsdokumente vorlegt. Sobald die Gelder bestätigt und die Dokumente überprüft sind, erfolgt die physische Übergabe der Yacht, die durch die Unterzeichnung des Übergabe- und Abnahmeprotokolls gekennzeichnet ist.

Was ist bei der physischen Übergabe einer Yacht enthalten?

Die physische Übergabe umfasst eine Begehung der Yacht durch beide Parteien, die Überprüfung des vereinbarten Inventars, die Erfassung der Maschinen- und Generatoren Stunden, die Bestätigung, dass sich das Schiff in dem im Kaufvertrag angegebenen Zustand befindet, sowie die Übergabe aller Schlüssel, Zugangscodes, Sicherheitsausrüstungen, technischen Unterlagen und Ersatzteile. Das Übergabe- und Abnahmeprotokoll wird zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet.

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