16/19 – Eine Yacht verkaufen
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Klauseln 26 & 27 des MYBA MOA – Schutz von Käufern und Verantwortlichkeiten der Verkäufer

 

Die Klauseln 26 und 27 des MYBA Memorandum of Agreement (MOA) sind von zentraler Bedeutung für den Inspektionsprozess von Yachten. Sie definieren die Rechte des Käufers, das Schiff zu begutachten, umreißen die Pflichten des Verkäufers und stellen sicher, dass alle Mängel vor der Abnahme ordnungsgemäß behoben werden.

 

KLAUSEL 26 – ERPROBUNG AUF SEE

Der Sea Trial gibt dem Käufer die Möglichkeit, die Yacht unter normalen Betriebsbedingungen zu testen.

  • Kosten: Vom Verkäufer zu tragen
  • Zeit und Ort: Durchführung zu einer gemeinsam vereinbarten Zeit und an einem gemeinsam vereinbarten Ort
  • Zweck: Bewertung der Maschinen, der Navigationssysteme, des Komforts an Bord und der allgemeinen Betriebsleistung
  • Anmerkung: Der Sea Trial vermittelt ein praktisches “Gefühl” für das Schiff; er ist keine Leistungsgarantie

Dieser Schritt ermöglicht es dem Käufer, sich zu vergewissern, dass die Yacht wie erwartet funktioniert, bevor er sich zur Abnahme verpflichtet.

 

KLAUSEL 27 – ZUSTANDSERFASSUNG


Die Zustandsbesichtigung ist eine detaillierte technische Inspektion, die von einem professionellen Schiffssachverständigen durchgeführt wird.

  • Kosten: Bezahlt vom Käufer
  • Umfang: Beinhaltet oft eine Inspektion des Rumpfes, der Propeller und der Unterwasserausrüstung
  • Überprüft: Maschinen, Sicherheitsausrüstung, elektrische und mechanische Systeme
  • Optionale Zusätze: Der Käufer kann spezielle Inspektionen (z.B. Takelage, Elektronik, Motorölanalyse) auf eigene Kosten verlangen.

Diese Besichtigung gewährleistet ein gründliches Verständnis des Zustands der Yacht, das über das hinausgeht, was während der Probefahrt sichtbar ist.

 

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KÄUFERENTSCHEIDUNGEN NACH INSPEKTIONEN


Sobald beide Inspektionen abgeschlossen sind, hat der Käufer drei Möglichkeiten:

  • Bedingungslose Akzeptanz: Das Schiff erfüllt die Erwartungen
  • Bedingte Annahme: Annahme vorbehaltlich einer Preisminderung oder vereinbarter Reparaturen
  • Ablehnung: Die Yacht hat unveröffentlichte größere Probleme oder entspricht nicht den Vertragsbedingungen

Die Entscheidungen müssen innerhalb der Annahmefrist (in der Regel 5-7 Tage nach Abschluss der Umfrage) schriftlich mitgeteilt werden.

 

DEFINITION UND BEHANDLUNG VON MÄNGELN


Unter einem Mangel im MYBA MOA versteht man im Allgemeinen:

  • Ein Fehler oder eine Störung, die vor der Unterzeichnung nicht schriftlich mitgeteilt wurde
  • Ein Zustand, der die Sicherheit, die Seetüchtigkeit oder den Wert wesentlich beeinträchtigt
  • Probleme jenseits von normalem Verschleiß und Abnutzung

Wenn Mängel entdeckt werden:

  • Der Käufer kann die Jacht ablehnen
  • Eine bedingte Annahme kann vorgeschlagen werden
  • Wenn der Verkäufer sich weigert, sich anzupassen, kann der Käufer die Anzahlung zurückziehen und zurückfordern.

Wichtige Anmerkung: Vor der Unterzeichnung angezeigte Mängel gelten als vom Käufer akzeptiert und können kein Grund zur Ablehnung sein. Geringfügige kosmetische Mängel oder zuvor offengelegte Probleme sind für Reparaturen oder Preisnachlässe nicht verhandelbar. Alle Feststellungen sollten in einem schriftlichen Besichtigungsbericht dokumentiert werden.

 

ABSCHLIESSENDE GEDANKEN


Die Klauseln 26 und 27 des MYBA MOA sollen sowohl den Käufer als auch den Verkäufer schützen, indem sie die Inspektionsrechte, die Behandlung von Mängeln und die Abnahmeverfahren klar definieren. Das Verständnis dieser Klauseln ermöglicht es dem Käufer, fundierte Entscheidungen zu treffen, sorgt für Transparenz und verringert das Risiko von Streitigkeiten. Ordnungsgemäß durchgeführte Probefahrten und Zustandsbesichtigungen schaffen Vertrauen und tragen zu einem reibungslosen Yachtkauf bei.

FAQ

Was beinhaltet Klausel 26 des MYBA MOA?

Klausel 26 ist die Bestimmung über höhere Gewalt im MYBA Memorandum of Agreement. Sie definiert die Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, behördliche Beschränkungen oder Ereignisse, die sich der Kontrolle beider Parteien entziehen, unter denen die Erfüllung der Vereinbarung ausgesetzt oder der Vertrag gekündigt werden kann, ohne dass eine der Parteien als vertragsbrüchig gilt.

Welche Rechte gewährt Klausel 27 einem Yachtkäufer?

Klausel 27 legt das Recht des Käufers fest, den Kaufvertrag zu kündigen und seine Anzahlung in voller Höhe zurückzuerhalten, wenn die Besichtigung oder die Probefahrt Mängel aufzeigt, die nicht auf dem Verhandlungsweg behoben werden können. Die Klausel bietet einen klaren Ausstiegsmechanismus, der den Käufer davor schützt, in eine Transaktion verwickelt zu werden, bei der der Zustand des Schiffes wesentlich schlechter ist, als er dargestellt wurde.

Was sind die Pflichten des Verkäufers im Rahmen des MYBA MOA?

Im Rahmen des MYBA MOA ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die Yacht für die Besichtigung und Probefahrt an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen, das Schiff in weitgehend demselben Zustand zu erhalten wie bei Vertragsunterzeichnung, alle erforderlichen Abschlussdokumente bei der Übergabe zur Verfügung zu stellen und mit den angemessenen Anfragen des Käufers im Rahmen der Vertragsbedingungen zu kooperieren.

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