Die Wahl des richtigen Kaufvertrags für Ihre Yachttransaktion
Wenn es an der Zeit ist, ein Yachtgeschäft zu formalisieren, läuft alles auf ein einziges Dokument hinaus: den Kaufvertrag (Sale & Purchase Agreement, SPA). Dieser Vertrag legt fest, wie das Geschäft abläuft, was passiert, wenn etwas schief geht, und wie jede Seite geschützt ist.
In der Welt des Yachtsports dominieren zwei große Abkommen: MYBA und IYBA. Beide sind Industriestandards, beide sind durch jahrelange Praxis erprobt, aber sie sind nicht identisch. Wenn Sie ihre Nuancen verstehen, können Sie den richtigen Rahmen für Ihre Transaktion wählen.
MYBA & IYBA – DIE BEIDEN BRANCHENSTANDARDS
MYBA steht für die Verband der Yacht Makler im Mittelmeerraum. Es ist der am häufigsten verwendete Vertrag für Yachtverkäufe in Europa und für größere Schiffe. Er unterliegt englischem Recht und hat eine leicht verkäuferfreundliche Struktur, die klare Bedingungen und eine solide Rechtsgrundlage bietet.
IYBAhingegen geht auf die Internationalen Vereinigung der Yacht Makler in den USA. Es wird häufig bei amerikanischen oder internationalen Transaktionen verwendet, insbesondere für kleinere oder neuere Yachten. Es unterliegt dem Recht von Florida und begünstigt tendenziell den Käufer, da es mehr Flexibilität während der Inspektions- und Abnahmephase bietet.

ZEITPLÄNE – WIE JEDER VERTRAG DEN PROZESS HANDHABT
Beide Verträge folgen einem ähnlichen Ablauf: Der Käufer unterzeichnet den Vertrag, leistet eine 10% Anzahlung, und fährt fort mit Seeerprobung und Besichtigung vor der endgültigen Abnahme.
Allerdings sind die Zeitrahmen unterschiedlich:
- MYBA-Abkommen:
Der Käufer hat normalerweise 14 Tage um den Sea Trial und die Besichtigung abzuschließen, gefolgt von einer weiteren 5-7 Tage um die Yacht anzunehmen oder abzulehnen. Dieser etwas längere Prozess bietet mehr Spielraum für große oder komplexe Gefäße. - IYBA Abkommen:
Der Zeitplan ist kompakter – normalerweise 10 Tage insgesamt für beide Inspektionsphasen, und nur 3-5 Tage um die Annahme zu bestätigen. Es ist für schnellere Transaktionen gedacht, die oft kleinere oder Serienyachten betreffen.

MÄNGEL UND OFFENLEGUNG – WO DIE VERTRÄGE AUSEINANDERKLAFFEN
Einer der wichtigsten Unterschiede liegt darin, wie die einzelnen Verträge mit Mängel und Transparenz.
Im Rahmen des MYBA-Abkommens:
- Jeder Mangel oder jedes Problem, das vor der Unterzeichnung schriftlich mitgeteilt wird, gilt automatisch als akzeptiert. akzeptiert vom Käufer akzeptiert.
- Das bedeutet, dass der Käufer die Yacht später nicht aufgrund der offengelegten Punkte ablehnen kann.
- Als Verkäufer ist Ehrlichkeit Ihr bester Schutz – vollständige Offenlegung schützt Sie vor zukünftigen Streitigkeiten.
- Als Käufer ist eine sorgfältige Prüfung vor der Unterzeichnung von entscheidender Bedeutung – einmal offengelegte Probleme sind Teil des Geschäfts.
Im Rahmen des IYBA-Abkommens:
- Der Käufer behält sich weitergehende Rechte vor. Selbst wenn Mängel festgestellt werden, kann er die Yacht nach der Inspektion nach eigenem Ermessen ablehnen.
- Die Annahme erfolgt erst, wenn der Käufer das Annahmeformular – nicht vorher.
- Diese Struktur begünstigt Käufer, die während der Due Diligence mehr Flexibilität wünschen.

AUSWÄHLEN, WAS ZU IHREM GESCHÄFT PASST
MYBA-Abkommen:
- Strukturiert und verkäuferorientiert
- Unterliegt dem englischen Recht
- Klare Akzeptanz offengelegter Mängel
- Am besten geeignet für große Yachten und europäische Transaktionen
IYBA Abkommen:
- Flexibel und käuferorientiert
- Gilt das Recht von Florida
- Erlaubt Ablehnung auch nach Offenlegung
- Wird oft für kleinere oder in den USA ansässige Transaktionen verwendet
Beides sind verlässliche, professionelle Rahmenwerke, die alle beteiligten Parteien schützen. Die beste Wahl hängt von den Standort, Größe der Jachtund der Komfortniveau sowohl des Käufers als auch des Verkäufers.
ABSCHLIESSENDE GEDANKEN
Der Kaufvertrag ist nicht nur Papierkram, sondern die Grundlage für eine reibungslose und faire Transaktion. Ganz gleich, ob Sie sich für MYBA oder IYBA entscheiden – wenn Sie die Struktur, die Fristen und die Auswirkungen beider Verträge kennen, sind Sie geschützt und gut vorbereitet.
Ein erfahrener Makler wird Sie durch diese Details führen, den richtigen Vertrag für Ihren Fall empfehlen und sicherstellen, dass jede Klausel Ihren Interessen dient, von der ersten Unterschrift bis zur endgültigen Übergabe.
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FAQ
Ein Sale & Purchase Agreement (SPA) ist der rechtsverbindliche Vertrag, der eine Yachttransaktion formalisiert. Er legt fest, wie das Geschäft von der Anzahlung bis zum Abschluss abläuft, was passiert, wenn Probleme auftreten, und wie jede Partei während des gesamten Prozesses geschützt wird. In der Yachtbranche dominieren zwei Hauptverträge: das MYBA MOA, das hauptsächlich in Europa und für größere Schiffe verwendet wird, und das IYBA PSA, das in den Vereinigten Staaten und für kleinere oder Produktionsyachten üblich ist.
Der Vertrag der MYBA (Mediterranean Yacht Brokers Association) unterliegt englischem Recht und hat eine leicht verkäuferfreundliche Struktur mit klaren Bedingungen und einer soliden Rechtsgrundlage, die für große Yachten und europäische Transaktionen geeignet ist. Der Vertrag der IYBA (International Yacht Brokers Association) unterliegt dem Recht Floridas und begünstigt tendenziell den Käufer, da er mehr Flexibilität während der Besichtigungs- und Abnahmephase bietet. Er ist für schneller ablaufende Transaktionen gedacht, die oft kleinere oder in den USA ansässige Geschäfte betreffen.
Beide Verträge erfordern eine Anzahlung von 10% bei der Unterzeichnung und folgen der gleichen Abfolge von Probefahrt und Besichtigung vor der endgültigen Abnahme. Im Rahmen des MYBA hat der Käufer in der Regel 14 Tage Zeit, um die Probefahrt und die Besichtigung abzuschließen, gefolgt von weiteren 5-7 Tagen, um die Yacht anzunehmen oder abzulehnen. Das IYBA arbeitet mit einem komprimierteren Zeitplan, in der Regel insgesamt 10 Tage für beide Besichtigungsphasen und nur 3-5 Tage für die Bestätigung der Abnahme.
Dies ist einer der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale. Nach dem MYBA gilt jeder vor der Unterzeichnung schriftlich offengelegte Mangel automatisch als vom Käufer akzeptiert; er kann die Yacht später nicht auf der Grundlage der offengelegten Probleme ablehnen. Dies legt den Schwerpunkt auf eine gründliche Überprüfung vor der Unterzeichnung und macht die vollständige Offenlegung durch den Verkäufer zur effektivsten Form des Selbstschutzes. Unter dem IYBA behält der Käufer weitergehende Rechte, selbst offengelegte Mängel verhindern nicht die Ablehnung nach der Inspektion, und die Abnahme erfolgt erst, wenn der Käufer das Abnahmeformular förmlich unterzeichnet.
Die richtige Wahl hängt von drei Faktoren ab: dem Ort der Transaktion, der Größe der Yacht und den Präferenzen der beiden Parteien. Die MYBA eignet sich am besten für europäische Transaktionen und größere, komplexere Schiffe. Der IYBA wird in der Regel für Geschäfte in den USA oder kleinere Produktionsyachten verwendet, bei denen Geschwindigkeit und Flexibilität des Käufers Priorität haben. Ein erfahrener Makler wird diese Faktoren bewerten und Ihnen den Vertrag empfehlen, der Ihren speziellen Umständen am besten entspricht.
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