Akzeptanz im Rahmen des MYBA MOA – Wie eine Yacht akzeptiert wird und was dann geschieht
Die Abnahme ist einer der wichtigsten Meilensteine bei jedem Yachtverkauf, der im Rahmen des MYBA Memorandum of Agreement durchgeführt wird. Sie markiert die offizielle Verpflichtung des Käufers zum Kauf des Schiffes und setzt den Prozess in Richtung endgültiger Fertigstellung in Gang.
WIE EINE YACHT ANGENOMMEN WERDEN KANN
Gemäß Klausel 28 des MYBA MOA gibt es drei mögliche Ergebnisse nach dem Sea Trial und der Zustandsbesichtigung:
1. BEDINGUNGSLOSE ANNAHME
Der Käufer ist mit dem Schiff zufrieden und bestätigt die Annahme schriftlich innerhalb der vertraglichen Frist.
Sobald dies erklärt wurde, wird der Prozess fortgesetzt:
- Der Käufer zahlt den Restbetrag von 90%.
- Der Verkäufer bereitet alle Abschlussdokumente für die Eigentumsübertragung vor.
- Die Yacht wird fertiggestellt und ausgeliefert.
2. BEDINGTE ANNAHME
Der Käufer akzeptiert die Yacht nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B:
- Vereinbarte Reparaturen, die vom Verkäufer auszuführen sind, oder
- Eine von beiden Seiten akzeptierte Preisanpassung für festgestellte Mängel.
Die Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Sobald dies bestätigt ist, gilt die Yacht als akzeptiert und wird zum Abschluss gebracht. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, kann der Käufer die Yacht ablehnen.

3. AKZEPTANZ DURCH VOREINSTELLUNG
Wenn der Käufer den Verkäufer nicht vor Ablauf der Annahmefrist schriftlich über seine Entscheidung informiert, gilt das Schiff automatisch als angenommen.
Diese Annahme ist verbindlich. Wenn der Käufer sich dann weigert, den Restbetrag zu zahlen, verfällt die Anzahlung, und der Verkäufer kann zusätzlichen Schadenersatz verlangen.
4. REJECTION
Wenn bei der Besichtigung nicht offengelegte erhebliche Mängel oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, hat der Käufer das Recht, die Yacht abzulehnen.
Ablehnung muss sein:
- Sie müssen auf den fundierten Ergebnissen eines zertifizierten Schiffsbesichtigers basieren.
- Schließen Sie zuvor offengelegte Mängel aus.
- schriftlich innerhalb des vertraglichen Zeitrahmens eingereicht werden.
Bei Ablehnung wird die Anzahlung des Käufers zurückerstattet, sofern der Käufer keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat.

WICHTIGE PUNKTE, DIE SIE BEACHTEN SOLLTEN
- Eine schriftliche Bestätigung ist für die Annahme, Ablehnung oder bedingte Annahme obligatorisch.
- Schweigen ist gleichbedeutend mit Annahme – eine Nichtbeantwortung innerhalb der Frist führt zu einer automatischen Annahme.
- Sobald die Annahme erklärt wurde, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, es sei denn, es treten vor der Fertigstellung neue wesentliche Probleme auf.
- Der Makler stellt sicher, dass alle Mitteilungen ordnungsgemäß dokumentiert und die Fristen eingehalten werden.
ABSCHLIESSENDE GEDANKEN
Mit der Annahme des MYBA MOA wird die Due-Diligence-Phase des Käufers abgeschlossen. Sie signalisiert die Bereitschaft, den Kauf abzuschließen, löst die Zahlung des Restbetrags aus und bereitet beide Parteien auf den Abschluss vor. Eine ordnungsgemäße Kommunikation, Dokumentation und Zeitplanung sind unerlässlich, um einen reibungslosen Übergang von der Inspektion zum Eigentum zu gewährleisten.
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FAQ
Gemäß dem MYBA MOA kann eine Yacht auf drei Arten angenommen werden: Der Käufer nimmt das Schiff nach einer zufriedenstellenden Besichtigung und Probefahrt formell an, der Käufer führt die Besichtigung und Probefahrt nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durch (was in der Regel als angenommene Annahme behandelt wird), oder der Käufer nimmt die Yacht vorbehaltlich vereinbarter Bedingungen an, wie z. B. Preisanpassungen oder vom Verkäufer finanzierte Reparaturen.
Sobald der Käufer die Yacht formell akzeptiert hat, geht die Transaktion zum Abschluss über. Der Käufer veranlasst die Zahlung des Restbetrags, der Verkäufer bereitet die Abschlussdokumentation vor und beide Parteien stimmen sich ab, um die Übergabe abzuschließen. Das Übergabe- und Abnahmeprotokoll (Protocol of Delivery and Acceptance, PDA) wird zum Zeitpunkt der physischen Übergabe unterzeichnet und bestätigt, dass die Yacht wie vereinbart übergeben wurde.
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