Lieferdokumente des Verkäufers beim Abschluss
Beim Abschluss eines Yachtverkaufs im Rahmen des MYBA Memorandum of Agreement (MOA) muss der Verkäufer bestimmte rechtliche und technische Dokumente vorlegen, um die eindeutigen Eigentumsverhältnisse zu bestätigen, die Schuldenfreiheit der Yacht nachzuweisen und die Neuregistrierung unter der vom Käufer gewählten Flagge zu ermöglichen. Diese Dokumente werden in der Regel in Abstimmung mit dem Makler und dem Anwalt für Seerecht erstellt, um die Richtigkeit und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
1. VERKAUFSRECHNUNGEN
Die Kaufvertrag ist das primäre Rechtsinstrument, mit dem das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Drei Originalausfertigungen sind erforderlich:
- Einer für den Käufer
- Eine für die Unterlagen des Verkäufers
- Eine für den neuen Flaggenstaat oder das neue Register
Jedes Exemplar muss vom Verkäufer unterschrieben, notariell beglaubigt und apostilliert werden, falls die Rechtsprechung dies verlangt.
2. YACHT DOKUMENTE
Je nach Größe und Registrierung des Schiffes kann dies Folgendes umfassen:
- Zertifikat der Werft zur Bestätigung der ursprünglichen Konstruktion und des Eigentums
- Für Yachten unter 24 m: CE-Zertifikat, Konformitätserklärung, Erklärung zur Motorleistung, etc.
- Für Yachten über 24 m: vom Flaggenstaat oder der Klassengesellschaft vorgeschriebene Zeugnisse (z. B. Klassenzeugnis, Freibord, Tonnagezertifikat, MARPOL, MLC).

3. ABSCHRIFT DES REGISTERS
Ein aktueller Auszug aus dem Flaggenstatus zur Bestätigung:
- Rechtliches Eigentum des Verkäufers an dem Schiff
- dass es frei von allen eingetragenen Gebühren, Pfandrechten oder Belastungen ist
4. LÖSCHUNGSBESCHEINIGUNG ODER VERPFLICHTUNG ZUR LÖSCHUNG
Bei Abschluss muss der Verkäufer entweder:
- Liefern Sie eine Löschungszertifikat von der aktuellen Flagge, oder
- Eine Verpflichtungserklärung, in der Sie sich zur sofortigen Löschung nach Abschluss der Transaktion verpflichten

5. DOKUMENTE ZUM NACHWEIS DES FREIEN VERKEHRS IN EU-GEWÄSSERN
Zum Nachweis der Einhaltung der Mehrwertsteuer- oder Zollbestimmungen:
- Wenn MwSt. bezahlt wird: Original-Mehrwertsteuerrechnung oder Einfuhrdokumente
- Wenn MwSt. nicht bezahlt: Nachweis der vorübergehenden Einreise und der Ausreise aus EU-Gewässern innerhalb von 18 Monaten
6. BESATZUNGS- UND HAFENFREIGABEERKLÄRUNGEN
- Erklärungen der Besatzung die Bestätigung, dass alle Löhne, Verträge und Leistungen abgerechnet worden sind
- Erklärung des Yachthafens Nachweis, dass keine Liegeplatz-, Hafen- oder Versorgungsgebühren ausstehen

7. PERSÖNLICHE GARANTIE UND ENTSCHÄDIGUNG VON MYBA
Wenn die Yacht einer juristischen Person gehört, ist eine persönliche Garantie des wirtschaftlichen Eigentümers ist erforderlich. Dies garantiert dem Käufer eine Entschädigung im Falle von Haftungen nach dem Verkauf oder nicht gemeldeten Forderungen.
8. DOKUMENTATION DES UNTERNEHMENSVERKÄUFERS (FALLS ZUTREFFEND)
Wenn die Yacht über eine Gesellschaft betrieben wird, sind diese erforderlich:
- Gründungsurkunde
- Unternehmensauszug oder Register der Direktoren
- Vorstandsbeschluss zur Genehmigung des Verkaufs
- Vollmacht (falls im Namen des Unternehmens unterzeichnet)
9. ZAHLUNGSANWEISUNGEN DES VERKÄUFERS
Eine unterzeichnete Erklärung, in der das Bankkonto des Verkäufers für den Eingang der Abschlusszahlung angegeben ist.
10. BEGLAUBIGTE KOPIE DES REISEPASSES DES VERKÄUFERS
Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises des Verkäufers oder des Reisepasses des Unterschriftsberechtigten, wenn der Verkauf über ein Unternehmen erfolgt.

11. TECHNISCHE UNTERLAGEN UND HANDBÜCHER
Wird an Bord oder in einem geordneten Ordner geliefert, einschließlich:
- Maschinen-, Wartungs- und Deckslogbücher
- Grundrisse und Skizzen
- Handbücher und Garantien für Geräte
12. FRÜHERE KAUFBRIEFE
Eine vollständige Besitzkette, die den ununterbrochenen Eigentumsübergang vom ursprünglichen Erbauer auf den jetzigen Verkäufer belegt.
13. PROTOKOLL DER LIEFERUNG UND ANNAHME (PDA)
Das endgültige physische Übergabedokument, das bestätigt, dass die Yacht gemäß den MYBA-Bedingungen übergeben und abgenommen wurde.
14. VOLLMACHT (WENN DER VERKÄUFER BEI DER LIEFERUNG ABWESEND IST)
Wenn der Verkäufer bei der Übergabe nicht persönlich anwesend sein kann, kann eine Vollmacht einen Vertreter bevollmächtigen:
- Unterschreiben Sie den PDA
- Übergabe aller Dokumente und Schlüssel im Namen des Verkäufers

Letzte Überlegungen
Der Abschlussprozess im Rahmen des MYBA MOA beruht auf rechtlicher Präzision und vollständiger Transparenz. Durch die Vorbereitung dieser Dokumente im Voraus stellen Verkäufer eine reibungslose Eigentumsübertragung sicher, vermeiden rechtliche Verzögerungen und schützen alle beteiligten Parteien, so dass der Übergang von einem Eigentümer zum nächsten nahtlos und gesetzeskonform erfolgt.
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FAQ
Zu den Abschlussunterlagen des Verkäufers gehören in der Regel: der Kaufvertrag, die Original-Registrierungsbescheinigungen für die Yacht, eine Abschrift des Registers, eine Löschungsbescheinigung oder eine Verpflichtung zur Löschung aus dem aktuellen Flaggenstaat, gegebenenfalls ein Nachweis über den Status des freien Warenverkehrs in der EU, Erklärungen zur Besatzung und zur Hafenabfertigung, eine persönliche Bürgschaft und eine Entschädigung, gegebenenfalls Dokumente über das Unternehmenseigentum, die Zahlungsanweisungen des Verkäufers, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses des Verkäufers, alle technischen Unterlagen und Handbücher, frühere Kaufverträge, das Übergabe- und Abnahmeprotokoll und eine Vollmacht, wenn der Verkäufer bei der Übergabe nicht anwesend ist.
Ein Löschungszertifikat ist ein offizielles Dokument, das vom aktuellen Flaggenstaat der Yacht ausgestellt wird und bestätigt, dass das Schiff aus diesem Register gestrichen wurde. Sie wird benötigt, wenn der Käufer beabsichtigt, die Yacht unter einer neuen Flagge zu registrieren. Wenn die Löschung nicht vor dem Kaufabschluss abgeschlossen werden kann, kann der Verkäufer eine Löschungsverpflichtung abgeben, in der er sich verpflichtet, die Abmeldung innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens vorzunehmen.
Das Übergabe- und Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das zum Zeitpunkt der physischen Übergabe unterzeichnet wird. Es hält das vereinbarte Inventar, den Zustand des Schiffes zum Zeitpunkt der Übergabe, die Zählerstände (Motoren Stunden, Generatoren Stunden) und alle spezifischen Punkte fest, die während des Abschlusses vereinbart wurden. Die Unterzeichnung des PDA bestätigt, dass die Yacht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag übergeben und abgenommen wurde.
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